Kompakt erklärt: Unqiue Formula Identifier (UFI)
Das Kürzel „UFI“ steht für „Unqiue Formula Identifier“ und wird als neuer Produktidentifikator in SDB Abschnitt 1 und in Etiketten aufgeführt. Die rechtliche Grundlage für die Einführung des alphanumerischen Codes bildet Anhang VIII der CLP Verordnung. Die Neuerung tritt ab 01. Januar 2021 in Kraft. Einem Gemisch können zwar mehrere UFIs zugeordnet werden, jedoch nicht umgekehrt.
Kompakt erklärt: Meldung nach CLP Artikel 45
Die wichtigste Funktion der Meldung nach CLP Artikel 45 ist die Bereitstellung von Notfallinformationen für einen nationalen Giftnotruf. Die betreffenden Daten werden an offizielle Stellen in den EU-Mitgliedsstaaten, in denen die Stoffe und Gemische in Verkehr gebracht werden, weitergeleitet. Die Einhaltung der sinnvollen Vorschriften, wie sie im CLP Artikel 45 enthalten sind, erweist sich für viele Unternehmen in der Praxis oftmals als eine große Herausforderung.
Wir überwachen nicht nur die Notwendigkeit der Meldung, sondern leiten Sie auch durch das Labyrinth der länderspezifischen Meldemöglichkeiten. Wir informieren Sie umgehend, wenn neue Vorschriften für Stoffe in Ihren Produkten bekannt werden, damit Sie so früh wie möglich reagieren können.
FactSheet_CLPMeldung_2018-02.pdf
Kompakt erklärt: Aerosole Update 2016
Auch nach Jahren der Implementierung von GHS gibt es weltweit keine wirkliche Einheit. Im Vergleich zu Europa basiert das US-amerikanische Gefahrstoffrecht beispielsweise auf einer älteren GHS-Revision. Daraus resultieren andere Einstufungen und Kennzeichnungen für Aerosole. Und wie in den USA üblich, kann eine Abweichung empfindliche Strafen auslösen. Kanada wiederum hat eine US-ähnliche Kennzeichnung auf Basis einer neueren GHS-Revision umgesetzt. Bei der Einstufung von Aerosolen greift Kanada jedoch ebenso wie die USA auf den älteren GHS-Standard zurück. Daher sind für die USA und Kanada abweichende Einstufungen, Sicherheitsdatenblätter und Etiketten erforderlich.
FactSheet_Aerosole_2016-02.pdf
Kompakt erklärt: Besorgniserregende Stoffe (SVHC)
REACH sieht vor, besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) zu identifizieren und im Zweifelsfall regulatorische Maßnahmen zu treffen. Artikel 57 der REACH-Verordnung erlaubt beispielsweise eine Überprüfung von Stoffen, wenn diese bestimmte Gefährdungen aufgrund bestimmter Eigenschaften (z.B. krebserzeugend, erbgutverändernd, toxisch) beinhalten. Falls die Gefahr als hoch erachtet wird, wird die Verwendung des Stoffes prinzipiell verboten. Während SVHC also einen Stoff auf lange Sicht grundsätzlich ausschließt, sind beschränkte Stoffe dauerhaft zulässig, nur bestimmte Anwendungen sind verboten.
Wir haben die Kandidatenlisten für die SVHC-Stoffe in unser System übernommen und überwachen zusätzlich neue Intentionen für SVHC-Untersuchungen. Sollte sich herausstellen, dass Stoffe in Ihren Produkten zu den „Kandidaten“ gehören, werden wir Sie umgehend über die Auswirkungen auf Ihre Sicherheitsdatenblätter bzw. der Marktfähigkeit Ihrer Produkte in Kenntnis setzen.
Kompakt erklärt: Sprachen und Länder in Ihrem Sicherheitsdatenblatt
Sicherheitsdatenblätter müssen in verschiedenen Sprachen für verschiedene Zielmärkte erstellt werden. Aufgrund rechtlicher Anpassungspflicht können mehrere Versionen gleicher Sprache erforderlich sein: Ein deutsches Sicherheitsdatenblatt für die Schweiz beispielsweise unterscheidet sich von einem für Deutschland in vielen Details. Durch die unterschiedlichen Rechtsräume ist eine Kombination nicht sinnvoll.
Seit Mai 2012 beinhaltet jedes von Qualisys erstellte Sicherheitsdatenblatt ein ISO-konformes, fünfstelliges Sprach-Länderkürzel im Kopf jeder Seite. Neue, bis dahin nicht mögliche Kombinationen unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben können wir seitdem flexibel für Sie einrichten.
Kompakt erklärt: Aerosole
Mit der CLP-Verordnung sind unter anderem eigene Gefahrenklassen für Gase sowie für brennbare Aerosole eingeführt worden. Aerosole sind dabei nur Gasdruckpackungen, in denen das Gas als Treibmittel für flüssige oder feste Partikel dient. Da jede Gefahrenklasse getrennt bewertet werden muss, führt dies ggf. zu einer doppelten Einstufung und damit zu einer wesentlich umfangreichen Kennzeichnung, die Sie in Ihre Kennzeichnungsetiketten aufnehmen müssen.
FactSheet_Aerosole_2012-03.pdf
Kompakt erklärt: Expositionsszenarien als Teil Erweiterter Sicherheitsdatenblätter
Im Bereich der Sicherheitsdatenblätter als allgemein anerkannte und wirksame Methode zur Bereitstellung von Informationen über Stoffe und Gemische werden immer wieder Änderungen vorgenommen. Eine wichtige Ergänzung der letzten Jahre stellt sicherlich die Einführung von Expositionsszenarien dar. Diese wichtige Innovation der REACH-Verordnung ist auf den Einfluss der Stoffsicherheitsberichte für hohe Tonnagen von registrierungspflichtigen Stoffen mit dem Ende der ersten REACH-Registrierungsphase zurückzuführen. Ein sogenanntes eSDB ist entsprechend umfangreicher als das normale Sicherheitsdatenblatt und verfolgt das Ziel, eine sichere Verwendung von Stoffen unterstützen.
FactSheet_Expositionsszenarien_2012-01.pdf