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Transport gefährlicher Güter – Binnentransport in der EU

Beim Transport gefährlicher Güter hat der Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt oberste Priorität. Um diesen Schutz sicher zu stellen, wurden für jeden Transportweg jeweils eigene Vorschriften erlassen. Ob auf Straßen, auf See oder über den Eisenbahnverkehr – der Binnentransport in der EU ist in jeweils eigenen Übereinkommen geregelt. Folgende Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter sind innerhalb der EU zu beachten:

 

ADR – die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße

Das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (Abkürzung ADR, von „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“) wurde 1957 in Genf unter der Anleitung der UNECE geschlossen. Gemäß einer Übereinkunft der Vertragsstaaten vom 13. Mai 2019 wird in der offiziellen Bezeichnung ab dem 1. Januar 2021 auf das „europäisch“ verzichtet. Es heißt dann nur noch „Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“. Heute sind alle EU-Staaten auch ADR-Unterzeichner, das ADR ist durch eine EU-Verordnung rechtsgültig. Derzeit gilt ADR in insgesamt 52 Unterzeichnerstaaten.

Viele weitere Staaten wie beispielsweise China haben eigene Transportvorschriften erlassen, die sich auf ADR beziehen.

 

RID – der Transport gefährlicher Güter auf der Schiene

Das „Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises Dangereuses (RID)“ findet sich in Anhang C des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr kurz COTIF (Convention relative aux transports internationaux ferroviaires). Es regelt die internationale Beförderung gefährlicher Güter über die Schiene. RID selbst besteht nur aus wenigen Artikeln, jedoch ist vor allem die umfangreiche technische Anlage von Bedeutung. Die Regelungen entsprechen inhaltlich weitgehend dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Die Anlage zur RID ist zugleich Anlage zur EU-Richtlinie 96/49/EWG (Rahmenrichtlinie zur Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter).

 

ADN – der Transport von Gefahrgut per Binnenschiff

Das Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen ADN (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation intérieure) gilt für die Binnenschifffahrt, mit Sonderverträgen etwa für Rhein (ADN-R) und Donau (ADN-D). Das ADN enthält besondere Vorschriften für den Binnenschiffahrtsverkehr in Bezug auf den Transport gefährlicher Güter. Eine erste Version wurde am 26. Mai 2000 unter Leitung der UNECE beschlossen. Es enthält Vorschriften insbesondere für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation im Bezug auf den Transport gefährlicher Güter, für den Bau, die Ausrüstung und Zulassung der Schiffe sowie für den Umgang während der Beförderung.