Abfallrecht
In der Europäischen Union (EU) sind inzwischen nahezu alle Umweltbereiche durch Gemeinschaftsrecht erfasst. Dies gilt auch auf dem umfangreichen Gebiet der Abfallwirtschaft.
Im EU-Umweltrecht umfasst die Abfallentsorgung einen inzwischen breiten Raum an Rechtsakten. Insbesondere folgende Richtlinien und Verordnungen sind im Bezug auf das Abfallrecht von Bedeutung:
- Abfallrahmenrichtlinie
- Abfallverbringungsverordnung
- Batterierichtlinie
- Deponierichtlinie
- Klärschlammrichtlinie
- Richtlinie über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT)
- Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
- Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronik-Altgeräten
- Verpackungsrichtlinie
- Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nummer 1102/2008
- Verordnung über persistente organische Schadstoffe
Meldepflicht in die SCIP-Datenbank
Wenn besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) über 0,1 % in Erzeugnissen enthalten sind, haben Lieferanten dieser Erzeugnisse Informations- und Mitteilungspflichten gemäß Artikel 7 und 33 der REACH-Verordnung.
Darüber hinaus kommen ab dem 5. Januar 2021 weitere Pflichten auf Lieferanten von Erzeugnissen zu, wenn diese einen SVHC-Gehalt über 0,1 % aufweisen. Diese Informationspflichten, die in Artikel 9 der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG verankert sind, bestehen gegenüber der ECHA. Die Entgegennahme der Informationen erfolgt dabei über die SCIP-Datenbank (Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products)). Damit soll die Verfügbarkeit der Informationen über SVHC in Erzeugnissen über den gesamten Lebenszyklus einschließlich des Abfallbereichs gesichert werden. Diese Informationen sollen zum Beispiel Unternehmen, die im Abfallbereich tätig sind, darin unterstützen, SVHC-haltige Abfälle zu identifizieren und, wenn notwendig, vor einer Aufarbeitung unbelasteter Abfälle von diesen zu trennen.
Die SCIP-Datenbank ergänzt also die nach REACH-Verordnung bestehenden Meldepflichten. Es ist eine Erweiterung der REACH-Verpflichtungen, die allerdings nicht über eine Ergänzung der REACH-Verordnung sondern über den „Sonderweg“ des Abfallrechtes erfolgt ist.
Die Informationen in der SCIP-Datenbank sollen auch öffentlich verfügbar sein.