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Gefahrstoffmanagement in Südamerika

Die sukzessive Umsetzung der GHS-Verordnung weltweit konfrontiert die Hersteller und Importeure von Stoffen bzw. Gemischen je nach nationaler Rechtslage des Ziellandes mit unterschiedlichen Pflichten. Dies gilt auch für den südamerikanischen Raum.

 

In Argentinien wird die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern durch die Norm IRAM 41400-2020 geregelt. Mit dieser Norm wurde die 6. Revision der GHS-Verordnung umgesetzt. Der Aufbau eines Chemikalieninventars ist geplant, aber noch nicht umgesetzt.

 

Die Grundlage für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern für Brasilien bietet der Standard ABNT NBR 14725-4: 2014. Diese dritte Ausgabe ist eine technische Überarbeitung desselben Standards von 2012. Die erste Ausgabe stammt von 2009 und weicht inhaltlich von der Version 2012 ab. Die Fassung von 2014 ist seit dem 01.06.2015 verbindlich.

 

Etwas anders ist die Rechtslage in Chile, wo seit 2017 eine Draft-Version zur Umsetzung des GHS vorliegt. Als Mitglied der OECD muss Chile nun die Implementierung zügig vorantreiben, seit der Rat im Mai 2018 seine Mitgliedstaaten zur Umsetzung der GHS-Verordnung verpflichtet hat.